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SWK 31, 1. November 2011, Seite T 185

Die Steuerpläne der Finanzministerin ...

... und ein Vorschlag zur Besteuerung von Sonderzahlungen

Rudolf Zitta

Finanzministerin Maria Fekter hält an dem Bisherigen fest, verkündet aber große, unbekannte Änderungen in der Zukunft. Ich schlage dagegen etwas vor, was beide früheren Großparteien sofort akzeptieren könnten.

Ab wird die Grenze für die Einkommen-/Lohnsteuersätze von 50 % auf 100.000,01 Euro Jahreseinkommen erhöht, und die Steuersätze sowie die Grenzsätze darunter werden in allen Stufen stark abgesenkt, am stärksten im untersten Bereich. Die Einkommen-/Lohnsteuer beträgt dann ab 100.000,01 Euro bis einschließlich 300.000 Euro weiterhin 50 %; ab einem Jahreseinkommen von 300.000,01 Euro beträgt sie für die sog. "Reichen" 55 %, ab 500.000,01 Euro dann 60 %, immer gemeint nur für die jeweils übersteigenden Einkommensteile (die "Reichen" profitieren übrigens auch von der Senkung im unteren Bereich).

Beim 13. und 14. Gehalt entfällt der Freibetrag, und die Besteuerung setzt ab dem jährlichen niedrigsten "normalen" Steuerbeginn mit 10 % ein, beträgt ab 100.000,01 Euro 20 % und ab 300.000,01 Euro 30 %, jeweils bezogen auf das "Normaleinkommen" ohne Sonderzahlungen. Ich bin mir selbst nicht sicher, ob das für die Sonderzahlungen jeweils im Ganzen oder mit Staffelungen analog den Normalsteue...

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