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SWK 11, 10. April 2011, Seite 518

Zum Übergang von Verlustvorträgen und noch nicht verrechneten Siebenteln bei Umgründungen

VwGH verwirft Auffassung in den UmgrStR

Petra Apfelthaler

DasVwGH-Erkenntnis vom , 2008/15/0212, nimmt zu Fragen des Verlustübergangs im Zuge einer Betriebsabspaltung Stellung, wenn eine verlustverursachende und vormals betriebszugehörige Beteiligung zwischenzeitlich veräußert wurde und daher am Umgründungsstichtag nicht mehr vorhanden ist. Aufgrund der Verteilungsregel des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG bestanden im Anlassfall zum Spaltungsstichtag sowohl Sonderausgabenverlustvorträge aus bereits abgereiften Siebenteln als auch noch nicht abgereifte Siebentel. Der VwGH bejahte, dass sowohl Verlustvorträge als auch offene Siebentel aus Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten auf die aufnehmende Körperschaft übergehen, und stellte sich gegen die im Verfahren vertretene Auffassung der Finanzverwaltung. Insbesondere erteilte der VwGH Aussagen in den UmgrStR, wonach in dieser Konstellation die mit der Beteiligung zusammenhängenden Verluste nicht gemeinsam mit dem Betrieb auf die übernehmende Körperschaft übergehen, eine klare Absage. Für die UmgrStR besteht in dieser Hinsicht daher Änderungsbedarf. Von noch weiter reichendem Interesse dürfte für die Praxis jedoch die Aussage des VwGH sein, im vorliegenden Fall noch nicht verrechnete Siebentelabschreibungen gem. § 12 Abs. 3 Z 2 KStG nach Maßgabe v...

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