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SWK 11, 10. April 2011, Seite 5

Kein außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optionen durch eine Kapitalgesellschaft

Kein außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optionen durch eine Kapitalgesellschaft (§ 7 Abs. 3 KStG)

Erwirbt eine als Versicherungsmakler tätige Kapitalgesellschaft Derivate (Futures und Optionen) und spekuliert auf den DAX, kann nicht von vornherein außerbetriebliches Vermögen der Gesellschaft angenommen werden. Wird der Futures-Handel von einem außenstehenden Fachmann in einer seriösen und auf Kenntnissen beruhenden Weise betrieben, überwiegt das Risiko im Kaufzeitpunkt nicht die Chancen und beruht die Betätigung S. 6nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen, so liegt Betriebsvermögen vor, auch wenn in einzelnen Jahren Verluste erzielt werden ().

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