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SWK 32, 10. November 2011, Seite 57

Tabaksteuer: Steuerschuld

Bei der Steuerschuld nach § 27 Abs. 1 Z 1 TabStG (Tabaksteuer) reicht die bloße Empfangnahme von Tabakwaren im Steuergebiet nicht aus. - (§ 27 Abs. 1 Z 1 TabStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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