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Die Nachbescheidkontrolle des Finanzamtes
VwGH bestätigt Verwaltungspraxis
Sollen die Bürger Steuererklärungen einreichen, die das Finanzamt zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung überprüfen soll, so stehen rechtspolitisch mehrere Möglichkeiten offen, dies verfahrensrechtlich zu regeln. Zu den denkbaren Varianten gehören:
1. Die Erklärungen werden vor einer bescheidmäßigen Steuerfestsetzung umfangreich und gründlich geprüft; eine spätere Nachprüfung findet nicht statt.
2. Es erfolgt eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt späterer Überprüfung; die Richtigkeit und Vollständigkeit des Erklärungsinhaltes wird stets erst im Nachhinein geprüft.
3. Verschiedene Kombinationen der ersten beiden Punkte.
1. Regelung de lege lata
Mit der derzeit in Geltung stehenden BAO hat sich der Gesetzgeber jedenfalls in Bezug auf betriebliche Einkünfte für ein Mischsystem entschieden. Der nachfolgenden Prüfung dient insb. die Außenprüfung nach §§ 147 ff. BAO (Betriebsprüfung).
Für den Bereich der Arbeitnehmerveranlagung hat Payer mit seinem Beitrag "UFS: Nachbescheidkontrolle unzulässig!" in SWK-Heft 16/2011, S 694, die Regelung der BAO dahingehend interpretiert, dass das Finanzamt seine Ermittlungen abschließend vor Erlassung des Einkommensteuerbescheids zu führen habe. Das Finanzamt müs...