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SWK 15, 20. Mai 2011, Seite R 27
Fristen: Verlängerung
• Die in § 134 Abs. 2 BAO ermöglichte Verlängerung von Fristen besteht generell für alle Abgabenerklärungsfristen. - (§ 134 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0054)