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Praktische Abwicklungsfragen zu Preisausschreiben (Gewinnspielen)
Bemessungsgrundlage - Bagatellregelung - Entstehen der Steuerschuld
Im Zuge der Einführung einer Steuerpflicht für Preisausschreiben mit in § 58 Abs. 3 Glücksspielgesetz (GSpG) in Form der Glücksspielabgabe haben sich in der Praxis einige Fragen bzw. Schwierigkeiten in der konkreten Abwicklung ergeben. Einerseits wird die Abwicklung durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen im Bereich der Umsatzsteuer und der Glücksspielabgabe erschwert, andererseits führt eine fehlende Bagatellregelung zu unverhältnismäßigem administrativen Aufwand. Letztlich stellen sich auch Fragen zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld.
1. Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen
1.1. Glücksspielabgabe
Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe ist die in Aussicht gestellte vermögenswerte Leistung (Gewinn); der lineare Steuersatz beträgt 5 %. Der Bewertung der geldwerten Leistungen sind die Bestimmungen des (ersten allgemeinen Teiles des) BewG zugrunde zu legen. Es handelt sich um eine fiktive Größe, die gegebenenfalls auch mittels Schätzung zu ermitteln ist, wobei jedenfalls von einem objektiven Wertmaßstab auszugehen ist. Demnach ist gemäß der Definition des gemeinen Werts der erzielbare Einzelveräußerungspreis unter Berücksichtigung aller preisbeeinflussenden Faktoren, insbesondere Alter, Verwendungsmögl...