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SWK 15, 20. Mai 2011, Seite S 653

Die Schwierigkeit der umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Bauleistungen

Unbestimmtheit des Begriffs "Bauleistung"

Josef Schlager und Wolfgang Steinmaurer

Die Schwierigkeit, den im Jahr 2002 als § 19 Abs. 1a UStG eingefügten Tatbestand über Bauleistungen zu definieren und von anderen Leistungen abzugrenzen,der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 um "Reinigung"erweitert wurde, hat sich bereits von Beginn gezeigt, jedoch bisher zu keinen höchstgerichtlichen Entscheidungen geführt. Ziel des Gesetzgebers war die Sicherung des Steueraufkommens, also Steuerausfälle zu vermeiden. Es wird daher die Aufmerksamkeit auf eine UFS-Entscheidunggelenkt, die vom beschwerdeführenden Unternehmen an den VwGH herangetragen wurde.

1. Wann liegt eine Bauleistung vor?

In der Praxis der Unternehmen, für die Bauleistungen grundsätzlich in Frage kommen, ist es schwierig, ein Bewusstsein zu schaffen, dass diese Bestimmung nicht zur "Steuerfalle" wird. Hier sind Unternehmensmitarbeiter und -abteilungen, gerade im Verkauf oder in der Technik, angesprochen, die naturgemäß vielfach eine andere Sichtweise haben. Damit wird es erschwert, die diffizilen wirtschaftlichen und juristischen Bedeutsamkeiten so zu erkennen, dass Nachteile für das Unternehmen, aber auch für den Fiskus hintangehalten werden. Es verwundert daher nicht, wenn etwa in einem größeren Unternehmen die Großbetriebsprüfun...

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