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SWK 15, 20. Mai 2011, Seite T 76

FMA-Rundschreiben zur korrekten Erstellung von Informationen zu Finanzinstrumenten

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat am ein Rundschreiben zu Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 veröffentlicht. Dieses Rundschreiben richtet sich insbesondere an Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit dem Ziel, das Vertrauen der Anleger in ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Wertpapiermärkte zu fördern und dem Markt eine Orientierungshilfe zu geben, um den Anforderungen der gesetzlichen Regelungen nachzukommen. Das Rundschreiben legt unter anderem fest, wie Informationen und Marketingmitteilungen, insbesondere Risikohinweise betreffend Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, zu gestalten sind, wie Bruttowertentwicklungen und die Auswirkung von Kosten und Gebühren dargestellt werden müssen und wo Warnhinweise entsprechend sichtbar und verständlich platziert sein müssen.

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