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SWK 15, 20. Mai 2011, Seite T 76

Öffnung des Arbeitsmarktes mit 1. Mai 2011

Die Übergangsfrist für Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in bestimmten geschützten Wirtschaftssektoren ist ausgelaufen. Die Öffnung der Ostgrenzen mit bringt massive Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich: Auch Arbeitnehmer aus den EU-8-Mitgliedstaaten (Beitritt zur EU am ) und deren Angehörige sind automatisch vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen und benötigen somit keine Bewilligung, um in Österreich arbeiten zu können. Die volle Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit bewirkt Liberalisierungen für nach Österreich entsandte bzw. überlassene Arbeitnehmer. Als flankierende Maßnahme wurden gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung unterkollektivvertraglicher Entlohnung (Lohn- und Sozialdumping) beschlossen. Das von Dr. Andreas Gerhartl und Mag. Benjamin Nadlinger verfasste ASoK-Spezial "Die Öffnung des Arbeitsmarktes" erläutert die Änderungen im Recht der Ausländerbeschäftigung, das kriteriengeleitete Zuwanderungsmodell mit Rot-Weiß-Rot-Karte, Arbeitnehmerfreizügigkeit/Mitarbeiterentsendung in der Praxis, Herüberarbeiten über die Grenze durch Selbständige und das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Zahlreiche Beispiele und Checklisten sowie ein u...

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