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SWK 14, 10. Mai 2011, Seite 26

Zurechnung von Wirtschaftsgütern

Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern ist eine Rechtsfrage. Gegenstand der rechtlichen Beurteilung ist der Sachverhalt, den die belangte Behörde aufgrund ihrer Beweiswürdigung als erwiesen angenommen hat. - (§ 24 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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