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Pauschalrückstellungen
• Werden Rückstellungen ohne Bezugnahme auf einen konkreten Haftungsfall bzw. ein konkretes Verlustgeschäft im Hinblick darauf gebildet, dass in der Vergangenheit auch Schadensfälle eingetreten sind, so handelt es sich demgegenüber um eine unzulässige Pauschalrückstellung. - (§ 9 EStG 1988), (Abweisung)
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