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Sonstige Einkünfte: Optionen
• Bei einer Option handelt es sich um ein dem Vorvertrag verwandtes Rechtinstrument, durch das eine Partei das Recht erhält, ein inhaltlich vorausbestimmtes Rechtsverhältnis in Geltung zu setzen. - (§ 29 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)
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