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SWK 14, 10. Mai 2011, Seite W 25

Unternehmensbewertung und Vermögenszuwachssteuer

Erhöhung des Unternehmenswerts durch Schlechterstellung der Alternativanlage

Robert Bachl und Christian Bucek

Die Bewertung von Kapitalgesellschaften erfolgt in der österreichischen Bewertungspraxis in Übereinstimmung mit dem Fachgutachten KFS BW 1in seiner aktuellen Fassung i. d. R. ohne Berücksichtigung von persönlichen Steuern der Anteilseigner. In einem früheren Beitragwurde bereits gezeigt, dass eine Bewertung unter Berücksichtigung von persönlichen Steuern unter bestimmten Prämissen zu keinen wesentlichen Abweichungen führt. Bei der Bewertung von Personengesellschaften (und Einzelunternehmen) sind allerdings aus dem Blickwinkel natürlicher Personen persönliche Steuern grundsätzlich zu berücksichtigen. Gemäß Tz. 81 ist bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes nach Steuern jeweils davon auszugehen, "dass die Dividenden der persönlichen Besteuerung unterliegen und die Kursgewinne in der Regel als steuerfrei angenommen werden können."

Infolge der Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011sind Kursgewinne bei der Alternativanlage künftig jedoch nicht mehr steuerfrei.Aus Sicht von natürlichen inländischen Personen mit Anteilsbesitz im steuerlichen Privatvermögen sollte sich für Beteiligungsquoten an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % sowie für Personengesellschaften ...

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