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SWK 14, 10. Mai 2011, Seite S 621

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zu umgründungsveranlassten rückbezogenen Einlagen mit Fremdfinanzierung

UmS 169/14/11: Die natürliche Person A will anlässlich der Einbringung ihres Betriebes das begünstigte Vermögen durch eine rückbezogene Geldeinlage vergrößern. Muss A auch den zur Finanzierung der Einlage aufgenommenen Bankkredit als ein unmittelbar mit dem Aktivum zusammenhängendes Passivum übertragen?

Antwort: Nein. Die rückwirkenden Korrekturen i. S. d. § 16 Abs. 5 UmgrStG i. d. F. des AbgÄG 2005 sind im Bereich der Z 3 (Zurückbehaltungen) und der Z 4 (Verschiebetechnik) mit der Verknüpfung von Aktivum und unmittelbar zusammenhängendem Passivum verbunden. Für rückzubeziehende Geld- oder Sacheinlagen nach dem Umgründungsstichtag ist in § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG diese Verknüpfung nicht normiert. A kann daher den Finanzierungskredit im Privatvermögen belassen, da erst dadurch die gewünschte Buch- und Verkehrswerterhöhung eintreten kann. Das für die verknüpfte Betrachtung in den ErlRV zum AbgÄG 2005 herangezogene allgemeine Einkommensteuerrecht, das für Entnahmen und Einlagen eine Gleichbehandlung für unmittelbar verbundene Passiva vorsieht, kann im Rahmen des UmgrStG aus den gleichen Gründen, die in § 16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG ein isoliertes Zurückbehalten einer betrieblichen Verbindlichke...

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