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SWK 14, 10. Mai 2011, Seite 608

Die Einschränkung des Fremdkapitalzinsabzugs bei konzerninternen Beteiligungserwerben auf dem Prüfstand

Hält die Neuregelung dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz stand?

Christoph Marchgraber

Zinsen eines fremdfinanzierten Erwerbs einer in- oder ausländischen Gesellschaft durch eine österreichische Kapitalgesellschaft waren bisher gem. § 11 Abs. 1 Z 4 KStG i. d. F. Steuerreformgesetz 2005 steuerlich abzugsfähig. Der Gesetzgeber sah sich aufgrund des Gestaltungspotenzials dieser Regelung bei konzerninternen Transaktionen zu einer Einschränkung des Fremdkapitalzinsabzugs bei Beteiligungserwerben veranlasst. Seit der Einschränkung des § 11 Abs. 1 Z 4 KStG durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 sind Fremdkapitalzinsen für konzerninterne Beteiligungserwerbe daher nicht mehr abzugsfähig. Dies gilt nach der Übergangsregelung des § 26c Z 23 lit. b KStG auch für jene Fremdkapitalzinsen, die zwar erst zukünftig anfallen, aber aufgrund eines bereits in der Vergangenheit erfolgten konzerninternen Beteiligungserwerbs entstehen.

1. Die Rechtsentwicklung des Zinsabzugs bei fremdfinanzierten Beteiligungserwerben

Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens richtet sich gem. § 7 Abs. 2 zweiter Satz KStG nach den einkommen- und körperschaftsteuerlichen Regelungen. Der Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG ist somit auch im Körperschaftsteuerrecht anwendbar, soweit er nicht für körperschaftsteu...

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