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Motorschaden nach einer Fahrt durch Hochwasser
Motorschaden nach einer Fahrt durch Hochwasser (§ 34 EStG)
Befährt ein Steuerpflichtiger im Zuge einer Hochwasserkatastrophe ein überflutetes Straßenstück, hat er damit ein Risiko in Kauf genommen. Damit wird die Zwangsläufigkeit der daraus resultierenden Fahrzeugreparaturkosten ausgeschlossen, auch wenn sich der Steuerpflichtige wegen einer chronischen Erkrankung auf einer Fahrt zur Apotheke befunden hat. Mangels Zwangsläufigkeit führt der Schaden nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung ().