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SWK 14, 10. Mai 2011, Seite T 74

Tätigkeitsbericht des OGH für das Jahr 2010

Im Berichtsjahr 2010 lagen 1.532 (2009: 1.454) ordentliche Rechtsmittel und 1.376 (2009: 1.472) außerordentliche Rechtsmittel in Zivilsachen zur Entscheidung vor. Insgesamt betrug somit die Zahl der anhängigen Rechtsmittel im Jahr 2010 2.908 (2009: 2.926). Damit ist die Gesamtbelastung gegenüber dem Vorjahr um 18 Rechtsmittel gesunken; das entspricht einem Rückgang von 0,65 %. Der Rückgang erfolgte nur bei den außerordentlichen Rechtsmitteln, während die ordentlichen um 78 angewachsen sind. Ende des Jahres 2010 verblieben 830 anhängige Akten. Das sind 37 Akten mehr als im Vorjahr. Im Strafrechtsbereich sind im selben Zeitraum 890 (2009: 904) Rechtssachen angefallen, was gegenüber dem Vorjahr einen geringfügigen Rückgang um ca. 1,5 % bedeutet. Im Bereich der Fachzuständigkeiten fielen im Senat 13 im Berichtsjahr 39 Finanzstrafsachen (somit um 15 mehr als im Vorjahr) und im Senat 15 wie im Vorjahr 13 Medienrechtssachen an.

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