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Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2010
Laut dem Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2010 wurden im Laufe des Jahres 2.911 Beschwerden gemäß Art. 144a B-VG gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs an den VfGH herangetragen. Diese Beschwerden machen somit rund 57 % des Gesamtanfalls im Jahr 2010 aus, der insgesamt 5.133 Rechtssachen beträgt. 4.719 Fälle aus früheren Jahren und dem Berichtsjahr selbst konnten im gleichen Zeitraum erledigt werden. Unter Berücksichtigung der aus früheren Jahren offenen Fälle ergibt sich zum Ende des Berichtsjahres ein Stand von insgesamt 2.606 offenen Rechtssachen. Die Verfahrensdauer vom Eingangsdatum bis zur Abfertigung beträgt im mehrjährigen Durchschnitt (1999 bis 2010) 242 Tage, also rund 8 Monate.