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Familienbeihilfe: Anspruch
• Beim Begriff des Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um einen eigenständigen Begriff des Steuerrechtes. An § 47 Abs. 2 EStG 1988 ist anzuknüpfen, wenn es um die in § 3 Abs. 1 FLAG (Anspruch auf Familienbeihilfe) in der bis Ende 2005 anzuwendenden Fassung normierte Voraussetzung des Vorliegens einer Beschäftigung bei einem Dienstgeber geht. Diese den Ausschluss ausländischer Selbständiger bewirkende Voraussetzung ist auf EWR-Bürger aber nicht anwendbar. - (§ 3 Abs. 1 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( u. a.)