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Erwerbstätigkeit
• Eine einschränkende Interpretation des Tatbestandsmerkmals "Erwerbstätigkeit" im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 hält der Verwaltungsgerichtshof auch für den Fall angebracht, dass ein Steuerpflichtiger einen Betrieb im Erbweg erwirbt und sodann in der Art einer Abwicklung in einem den Umständen nach kurzen Zeitraum einstellt. Auch in einem solchen Fall kann von einer dem "Erwerb" dienenden Tätigkeit nicht gesprochen werden, und es steht dem Fehlen einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige betriebliche Einkünfte erzielt. - (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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