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SWK 13, 2. Mai 2011, Seite 23

Erwerbstätigkeit

Eine einschränkende Interpretation des Tatbestandsmerkmals "Erwerbstätigkeit" im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 hält der Verwaltungsgerichtshof auch für den Fall angebracht, dass ein Steuerpflichtiger einen Betrieb im Erbweg erwirbt und sodann in der Art einer Abwicklung in einem den Umständen nach kurzen Zeitraum einstellt. Auch in einem solchen Fall kann von einer dem "Erwerb" dienenden Tätigkeit nicht gesprochen werden, und es steht dem Fehlen einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige betriebliche Einkünfte erzielt. - (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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