zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 2011, Seite R 36

Gemeindevergnügungssteuer Vlbg.

Nach § 10 Abs. 1 Vlbg. Gemeindevergnügungssteuergesetz kann die Gemeinde auch bei Spielbanken die Steuer nach dem Eintrittsgeld berechnen. - (§ 10 Abs. 1 Vlbg. Gemeindevergnügungssteuergesetz), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...