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SWK 20, 15. Juli 2011, Seite R 36
Gemeindevergnügungssteuer Vlbg.
• Nach § 10 Abs. 1 Vlbg. Gemeindevergnügungssteuergesetz kann die Gemeinde auch bei Spielbanken die Steuer nach dem Eintrittsgeld berechnen. - (§ 10 Abs. 1 Vlbg. Gemeindevergnügungssteuergesetz), (Abweisung)
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