Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 2011, Seite 762

Wie viel darf der Tod kosten?

VwGH-Erkenntnis zum anzuerkennenden Umfang von Begräbniskosten

Stefan Schuster

Der VwGHhatte über eine Amtsbeschwerde gegen eine UFS-Entscheidungzu Recht zu erkennen, was im steuerlichen Begräbniskostenbegriff abgedeckt ist. Das Höchstgericht kommt dabei zu einer kasuistischen Entscheidung, die zeigt, dass das Leben ebenso individuell ist wie der Tod. Eine Konkretisierung des steuerlichen Begräbniskostenbegriffs hat somit Eingang in die Rechtsprechung gefunden.

1. Der Sachverhalt

Eine Pensionsbezieherin mit steuerlichem Wohnsitz in einer Gemeinde im Südburgenland bezog ein steuerpflichtiges Einkommen von etwa 14.000 Euro und machte in der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 Begräbniskosten ihrer verstorbenen Mutter von über 6.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Darunter fielen auch Trauerdruck- und Dankkarten in Höhe von 378 Euro und ein Totenmahl für etwa 100 Personen in Höhe von 1.136,30 Euro. Bereits in der Einbringung der Veranlagung wurde von der Steuerpflichtigen vermerkt, dass "ein örtliches Begräbnis ohne Totenmahl eine Schande [wäre]".

Nach Vorhaltsbeantwortung, Erstbescheid und weiteren Äußerungen der Steuerpflichtigen hat die Abgabenbehörde in einer Berufungsvorentscheidung schließlich Begräbniskosten in Höhe von 4.253,40 Euro unter...

Daten werden geladen...