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SWK 2, 10. Jänner 2011, Seite 5

Investitionsfreibetrag

Es liegt ein Betriebserwerb auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der einen, andere Wirtschaftsgüter von der anderen (verbundenen) Gesellschaft erworben werden oder eine Trennung in eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft erfolgt. Der Investitionsfreibetrag steht in einem solchen Fall keiner der am Betriebserwerb beteiligten Gesellschaften zu, weil aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbindung der am Erwerb des Betriebes beteiligten Gesellschaften sichergestellt ist, dass der Betrieb in derselben Weise weitergeführt werden kann, wie er bisher vom früheren Betriebsinhaber geführt worden war. - (§ 10 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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