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SWK 2, 10. Jänner 2011, Seite 5

Finanzstrafgesetz: Geldstrafe

Erfolgt die Verhängung einer Geldstrafe i. S. d. FinStrG im unteren Bereich, muss sich dies nicht auch auf die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe mit dem gleichen Gewicht auswirken. - (§ 23 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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