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SWK 2, 10. Jänner 2011, Seite 50

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2010

Keine AfA bei einem unentgeltlich erworbenen Fruchtgenussrecht

Gerhard Petschnigg

Mit dem EStR-Wartungserlass 2010erfolgt neben der laufenden Wartung der Einkommensteuerrichtlinien die Anpassung an die gesetzlichen Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (BGBl. I Nr. 140/2009), das Abgabenänderungsgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 151/2009), das Abgabenänderungsgesetz 2010 (BGBl. I Nr. 34/2010), das Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 58/2010) und das Doppelbesteuerungsgesetz (BGBl. I Nr. 69/2010).

1. Zeitpunkt der Zurechnung der Einkünfte aus einem Legat (Rz. 14)

Die Einkünfte aus einem Legat sind dem Vermächtnisnehmer nach der Rechtsprechung (; , 89/14/0156; , 2003/15/0022; , 2004/15/0140) ertragsteuerlich ab jenem Zeitpunkt zuzurechnen, zu dem diesem auch die Einkunftsquelle tatsächlich übertragen wird. Dem Legatar sind die Einkünfte bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Legats dann zuzurechnen, wenn er die Einkunftsquelle bereits selbst (oder im Wege eines Verlassenschaftskurators) (mit)bewirtschaftet und ihm die Früchte daraus zufließen.

2. Erbteilung (Rz. 108)

Kommt es vor oder im Zuge der Einantwortung zur Erbteilung in der Art, dass einzelne Nachlassgegenstände den einzelnen Erben zur Gänze ü...

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