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SWK 19, 1. Juli 2011, Seite 41

Corporate Compliance und Insolvenzprophylaxe

Handlungspflichten im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Clemens Jaufer

In den letzten Jahren findet "Compliance" Einzug in die Rechtsterminologie. Trotz der verstärkten Behandlung dieses Begriffs in der Literatur wird oft übersehen, dass die seit Jahrzehnten bestehenden Insolvenzprophylaxebestimmungen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts wesentliche Elemente einer ordnungsgemäßen Corporate Compliance darstellen.

1. Corporate Compliance

Unter dem Begriff Corporate Compliance ist Regelkonformität im weitesten Sinn zu verstehen, einschließlich aller Maßnahmen, die dieses regelkonforme Verhalten in einem Unternehmen gewährleisten sollen.

Regelkonformität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Organe und Mitarbeiter eines Unternehmens sämtliche auf sie anwendbaren Regeln beachten und sich entsprechend diesen Regeln verhalten. Anwendbare Regeln sind dabei jedenfalls die Normen der allgemeinen Rechtsordnung, aber auch soft law wie Corporate Governance Codes oder Codes of Conduct/Ethics - welche durch freiwillige Selbstverpflichtung für ein Unternehmen Geltung erlangen - kommen in Betracht. In einem Code of Conduct werden die unternehmensinternen Richtlinien, welche die rechtlichen Anforderungen an das Unternehmen und seine Mitarbeiter darstellen, festge...

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