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Zweifelsfragen zu § 6 Z 2 lit. c EStG
Integration laufender Zinserträge in die Verrechnungsmöglichkeit - Ausnahme für Körperschaften
Die Steuerwirksamkeit von Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten wurde durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011und die Einführung des § 6 Z 2 lit. c EStG verändert. Wegen der pauschalen Besteuerung der Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 27 Abs. 3 EStG und Derivaten gem. § 27 Abs. 4 EStG mit 25 % werden Veräußerungsverluste bzw. Teilwertabschreibungen auf diese Wirtschaftsgüter und Derivate in Zukunft grundsätzlichnur mehr zur Hälfte steuerlich abzugsfähig sein. Mit der Neuregelung ergeben sich mehrere Zweifelsfragen, denen sich der nachfolgende Beitrag widmen soll. Einerseits werden dabei die in der Literatur geäußerten Thesen kritisch hinterfragt und weiterentwickelt, andererseits werden die vom Gesetzgeber durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2011intendierten Reparaturen aufgezeigt.
1. Grundlagen
Nach der Rechtslage vor dem BBG 2011 konnten Teilwertabschreibungen bzw. Veräußerungsverluste von Kapitalanlagen und Derivaten im Betriebsvermögen natürlicher Personen uneingeschränkt ausgeglichen bzw. vorgetragen werden.
Realisierte Wertsteigerungen und Zuschreibungen aus diesen Wirtschaftsgütern unterlagen dagegen mit Ausnahme von Beteiligungsveräußerungen dem vollen Progressionstarif. Im Rahmen des BBG 2011 w...