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SWK 19, 1. Juli 2011, Seite 12

Mediationskurs bei Finanzbeamten

S. 12Mediationskurs bei Finanzbeamten (§ 16 EStG)

Ein Finanzbeamter beantragte 2007, die Kosten in Höhe von 5.100 Euro für einen Mediationskurs beim WIFI als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dies wurde vom Finanzamt abgelehnt. Für die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht es, wenn sich der Teilnehmerkreis im Wesentlichen aus Angehörigen der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zusammensetzt oder wenn der Dienstgeber einen Teil der Kurskosten übernimmt oder den Dienstnehmer für die Zeit der Schulungsmaßnahme freistellt. Der im Verfahren erhobene Einwand, dass auch die Bundesfinanzakademie solche Kurse anbietet, geht fehl, weil sich derartige Kurse eben an einen homogenen Teilnehmerkreis wenden, was eine Ausrichtung an den speziellen beruflichen Bedürfnissen der Teilnehmer ermöglicht. Der Kurs stellt auch keine Umschulungsmaßname dar, weil eine solche nur im konkreten Zusammenhang mit einem nachfolgenden Einstieg in einen anderen Beruf vorliegt. Die Möglichkeit einer künftigen beruflichen Veränderung allein genügt nicht ().

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