Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2011, Seite 11

Außergewöhnliche Abschreibung von Mieterinvestitionen

Außergewöhnliche Abschreibung von Mieterinvestitionen (§ 8 Abs. 4 EStG)

Der Mieter hat als Betreiber eines Nachtlokals Investitionen von rund 32.000 Euro in das Mietobjekt gesteckt. Mit Aufkündigung des Mietverhältnisses im Jahr 2001 versuchte der Beschwerdeführer, den aktivierten Restwert abzuschreiben. Da das Mietverhältnis aber noch im Jänner 2002 bestand, konnte die Abschreibung noch nicht im Jahr 2001 geltend gemacht werden, auch wenn der Mieter seine Gewerbeberechtigung mit Ende 2001 zurückgelegt hat ().

Daten werden geladen...