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SWK 6, 15. Februar 2011, Seite 293

Neuordnung der steuerlichen Forschungsförderung ab 2011

Eine kritische Würdigung

Thomas Wala und Leonhard Knoll

Beim Europäischen Rat in Barcelona im Frühjahr 2002 wurden ambitionierte Ziele gesetzt: Die Gesamtausgaben für Forschung und (experimentelle) Entwicklung (F&E) in der EU sollten bis 2010 auf 3 % des BIP gesteigert werden. Außerdem sollte der Anteil des privaten Sektors an diesen Gesamtausgaben auf zwei Drittel erhöht werden.Hintergrund dieser Zielsetzungen ist die durch zahlreiche Studien belegte Erkenntnis, dass unternehmerische F&E-Aktivitäten einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum einer Region (gemessen z. B. in BIP pro Kopf) haben.Um auf nationaler Ebene diese ambitionierten Ziele erreichen zu können, haben in der Folge viele EU-Mitgliedstaaten - darunter auch Österreich - steuerliche Anreize für F&E eingeführt oder ausgeweitet.Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 kommt es nun zu einer Neuordnung der steuerlichen (indirekten) Forschungsförderung in Österreich. Der vorliegende Beitrag unterzieht die vollzogenen Änderungen einer kritischen Würdigung.

1. Budgetbegleitgesetz 2011

Die bis 2010 bestehende indirekte Forschungsförderung war durch ein Nebeneinander von Freibeträgen und Prämien gekennzeichnet:

• Der Forschungsfreibetrag gem. § 4 Abs. 4 Z 4 EStG (sog. "Frascati"-Forschungsfreibetra...

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