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Mineralölsteuer
• § 5 Abs. 3 MinStG sieht vor, dass in bestimmten Fällen, in denen Mineralölsteuer entrichtet wurde, obwohl für diese Mineralöle eine Steuerbefreiung u. a. nach § 4 Abs. 1 Z 1 leg. cit. vorgesehen ist, diese entrichtete Mineralölsteuer erstattet werden kann. Dass dabei die Antragslegitimation auf den Steuerpflichtigen beschränkt wurde, kann schon deswegen nicht als der Richtlinie 2003/96/EG widersprechend angesehen werden, weil diese Richtlinie überhaupt S. R 40keine Bestimmungen über den Erstattungsberechtigten enthält. Den Mitgliedstaaten steht es somit frei, unter Beachtung der "Sicherstellung der korrekten und einfachen Anwendung solcher Befreiungen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch" die jeweils begünstigen Personen zu bestimmen. - (§ 5 Abs. 3 MinStG), (Abweisung)
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