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SWK 23, 15. August 2011, Seite 856

Kopiergebühren am Prüfstand

Gebühren für Kopien aus Gerichtsakten verfassungswidrig?

Karl-Werner Fellner

Die im Zusammenhang mit der Akteneinsicht erfolgte Anfertigung von Kopien aus den Akten der Strafgerichte unterliegt ebenso wie etwa die Anfertigung von Kopien aus der Urkundensammlung des Grundbuchs Gerichtsgebühren, die im Einzelfall derartige Höhen erreichen können, dass der Zugang zum Gericht beeinträchtigt werden kann. Die Bedenken gegen die Gerichtsgebühren könnten über die Anlassfälle hinaus eine weitere Bedeutung erlangen.

1. Prüfungsbeschluss des VfGH

Mit Beschluss vom , B 1060/10, B 1456/10, hat der VfGH aufgrund von zwei Beschwerden, die sich gegen die Gebühren für die Anfertigung von Kopien aus den Akten eines Strafverfahren bzw aus der Urkundensammlung des Grundbuchs wandten, ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Anmerkung 6 zu TP 15 GGG i. d. F. der VO des BMJ BGBl. II Nr. 188/2009 sowie des § 29a GGG, weiters zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit von einzelnen Stellen der dort näher angeführten Verordnungen und Erlässe des BMJ eingeleitet.

Nach Anmerkung 6 zu TP 15 GGG i. d. F. der VO BGBl. II Nr. 188/2009 ist für unbeglaubigte Aktenabschriften oder -ablichtungen und sonstige Kopien eine Gebühr in Höhe von 1 Euro für jede angefangene Seite zu entrichten, werden sie vo...

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