Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2011, Seite 848

Kinderbetreuungskosten samt Verpflegungskosten als außergewöhnliche Belastung

Sämtliche Kinderbetreuungskosten für Ferienbetreuung absetzbar

Karin Blasl und Thomas Zimprich

Mit derEntscheidung vom , RV/3830-W/10, hat der UFS erstmals die Frage der Absetzbarkeit von Verpflegungskosten als Teil der Kinderbetreuungskosten des im Zuge der Steuerreform 2009 eingeführten § 34 Abs. 9 EStG behandelt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung (LStR, Rz. 884d)galten Verpflegungskosten bisher als nichtabzugsfähige Kinderbetreuungskosten. Im LStR-Wartungserlass 2011 wurde diese restriktive Haltung jedoch aufgegeben.

1. Sachverhalt

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt wurden vom Berufungswerber in seiner Einkommensteuererklärung 2009 Betreuungskosten für seine beiden Kinder im gesetzlichen Höchstausmaß von 4.600 Euro geltend gemacht. Im Rahmen der Beantwortung des Ergänzungsersuchens durch den Berufungswerber übermittelte dieser entsprechende Zahlungsbelege für die im Jahr 2009 angefallenen gesamten Kinderbetreuungskosten. Die darüber hinausgehende Notwendigkeit der Aufteilung der Gesamtkosten in Bastelbeitrag und Verpflegung war für den Berufungswerber jedoch sachlich nicht gerechtfertigt.

Vielmehr führte der Berufungswerber im Rahmen der Beantwortung des übermittelten Ergänzungsersuchens diesbezüglich aus, dass der in § 34 Abs. 9 EStG gewählte Begriff "Betreuung von Kindern" auch das Basteln und die Verp...

Daten werden geladen...