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SWK 23, 15. August 2011, Seite 839

Vermögenszuwachssteuer - ein Streifzug durch verschiedene Aspekte der Neuregelung

Verlustverrechnung - Betriebsvermögen - Stückzinsen - Wohnbauwertpapiere - Depotentnahme von Altbeständen - Revivals aus der alten Rechtslage

Ernst Marschner

Die neue Kursgewinnbesteuerung wurde seit ihrer Einführung durch das Budgetbegleitgesetz 2011(in der Folge: BBG 2011) durch zwei wesentliche Ereignisse geprägt. Einerseits hat der VfGH die Abzugspflicht der Banken für die Kapitalertragsteuer im Wesentlichen als verfassungskonform betrachtet und ist daher der Argumentation der Banken im Wesentlichen nicht gefolgt.Andererseits hat der Nationalrat am das Abgabenänderungsgesetz 2011 (in der Folge: AbgÄG 2011) verabschiedet,welches neben der - auch vom VfGH geforderten - Verschiebung der "KESt neu" um ein halbes Jahr weitere inhaltliche Änderungen der Vermögenszuwachssteuer mit sich gebracht hat. Dies soll zum Anlass genommen werden, die in SWK-Heft 2/2011 begonnene Artikelserie abzuschließen. Dazu sollen bestimmte Themen, die in meinen bisherigen Artikeln entweder nicht oder nur am Rande behandelt wurden, herausgegriffen werden.

1. Einführung

In § 27 EStG wurden drei Arten von Einkünften aus Kapitalvermögen geschaffen, nämlich Früchte (Zinsen, Dividenden, im Wesentlichen wie bisher; § 27 Abs. 2 EStG) sowie die neuen Tatbestände "realisierte Wertsteigerungen" aus Kapitalvermögen (insbesondere Beteiligungen, Rentenpapiere, Investmentfonds; § 27 Abs. 3 EStG) sowie Einkünfte aus D...

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