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SWK 22, 1. August 2011, Seite 789

Flugabgabegesetz: Änderungen bei Luftfahrzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht

Das Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde am 8. 7. im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das BMF informiert zusammenfassend über eine Änderung des Flugabgabegesetzes durch das AbgÄG 2011, wonach für Luftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis einschließlich 2000 Kilogramm eine Befreiung von der Flugabgabe eingeführt wird. Diese Regelung gilt rückwirkend ab . Die bisher für diese Luftfahrzeuge abgeführte Flugabgabe wird auf Antrag des Luftfahrzeughalters beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel rückerstattet. Für von der Flugabgabe befreite Luftfahrzeuge entfallen die Pflicht zur Registrierung (§ 9), Führung von Aufzeichnungen (§ 10), Übermittlung der Daten an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und an den Flugplatzhalter (§ 10) sowie die Verpflichtung ausländischer Luftfahrzeughalter zur Bestellung eines Fiskalvertreters (§ 8).

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