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SWK 36, 15. Dezember 2011, Seite 159

Die (Buchmacher-)Wette - Inhalt und Grenzen eines lange vergessenen Vertrags

Die durch die gebotene Quote zum Ausdruck gebrachte Wahrscheinlichkeit als wesentliches Kriterium

Helmut Grubmüller

In Österreich bieten etwa 64 Buchmacher an etwa 449 Standorten ihre Dienste an. Die Entwicklung der nationalen und auch internationalen Buchmachertätigkeit - insbesondere auch die aktuellen Formen der Kommunikation der Wettvertragspartner - macht eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Glücksvertrag "Wette" notwendig.

1. Grundlegendes

Die Wette wird im ABGB recht dürftig behandelt, um nicht zu sagen: Sie wird erwähnt. Landesgesetzliche Buchmacherregelungen geben über den Vertragsinhalt nicht oder nur unbefriedigend Auskunft.

Die einschlägigen Regelungen im 29. Hauptstück des ABGB sowie der dort vorgenommene Versuch einer Definition der Wette und die nur dürftig vorhandene Abgrenzung der einzelnen Glücksverträge voneinander ziehen vor dem Hintergrund eines modernen und entwickelten Buchmacherwesens Schwierigkeiten nach sich, für die bislang weder die Judikatur noch die Lehre eindeutige und zufriedenstellende Lösungen gefunden haben. Die Frage, was alles erlaubterweise zum Tätigkeitsbereich der Buchmacher gehört, stellt sich häufig als Frage nach der Abgrenzung von Wette und Spiel bzw. Glücksspiel dar. Die vorliegende Untersuchung geht demnach auf die Charakteristika des Glücksvertrags "Wet...

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