Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
15. Aufl. 2022
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§ 3 Steuerbefreiungen
EStR: Rz 300 bis Rz 335; LStR: Rz 17 bis Rz 137b
Literatur 2021: Bernhofer/Leitsmüller, Stfreie Gewinnbeteiligung – ein Vorteil für ArbN? ÖStZ 21/878; Hirschler/Kanduth-Kristen/Zinnöcker/Stückler (Hrsg), SWK-Spezial ESt 2021; Kusternik, Der besondere Progressionsvorbehalt iZm Arbeitslosengeldbezügen und die estliche Behandlung von Vergleichen, BFGj 21, 340; Petritz/Plott/Mavher (Hrsg), SWK-Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen (2021); Zorn, VwGH zur StFreiheit von Tagesgeldern nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG, RdW 21/184.
Die Kommentierung von § 3 EStG erfolgte durch Mag. Marco Laudacher. In der 15. Auflage wurden durch MMag. Gerald Ehgartner Neuerungen aus der Gesetzgebung, Judikatur und Literatur eingearbeitet.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||||
1. | Stellung des § 3 im System der Einkommensbesteuerung | ||||
II. | Sachliche Steuerbefreiungen (Abs 1 Z 1 – 31) | ||||
1. | Versorgungsleistungen an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene (Z 1) | ||||
2. | Renten und Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz (Z 2) | ||||
3. | Bezüge oder Beihilfen (Z 3) | ||||
a) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung nach § 5 Z 6 KStG wegen Hilfsbedürftigkeit (lit a) | ||||
b) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Priva... |