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SWK 3, 20. Jänner 2011, Seite 105

Die Verwendung von Kfz mit ausländischen Kennzeichen im Inland

Zulässigkeit und NoVA-rechtliche Aspekte

Peter Pichler

Im Rahmen einer aktuellen Schwerpunktaktion der Finanzverwaltungwerden in Österreich verwendete Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen dahingehend überprüft, ob sie aus kraftfahrrechtlicher Sicht im Inland zuzulassen wären und daher eine NoVA-Pflicht besteht. Im folgenden Beitrag soll dargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen in diesen Fällen eine NoVA-Pflicht gegeben ist, und hierbei insbesondere auf die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung eingegangen werden.

1. Rechtliche Ausgangslage

1.1. Steuerbare Vorgänge nach dem NoVAG

Neben den Grundtatbeständen des § 1 Z 1 und 2 NoVAG (Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen und innergemeinschaftlicher Erwerb) unterliegt der NoVA als Auffangtatbestand auch die erstmalige Zulassung von Kfz zum Verkehr im Inland sowie die Verwendung eines Kfz im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuzulassen wäre (§ 1 Z 3 NoVAG). Durch den Auffangtatbestand des § 1 Z 3 NoVAG sollen jene Fälle der NoVA unterworfen werden, in denen nur zum Zweck der Vermeidung der NoVA dauerhaft im Inland verwendete Fahrzeuge im Ausland zugelassen werden.

1.2. NoVA-Pflicht bei der Verwendung von Kfz mit ausländischen Kennzeichen im Inland

Werden Kfz mit auslän...

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