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SWK 3, 20. Jänner 2011, Seite 76

Arbeitsstätte und Mittelpunkt der Tätigkeit bei Beschäftigung in einem weiträumigen Gebiet

Umfang der Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand

Bernhard Renner

Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, z. B. ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine "regelmäßige Arbeitsstätte". Ein in einem derartigen Gebiet nichtselbständig tätiger Steuerpflichtiger kann daher nach Ansicht des deutschen BFH Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen.Diese Rechtsansicht kann auf das österreichische Steuerrecht jedoch nur bedingt übertragen werden.

1. Rechtslage

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 dEStG sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte Werbungskosten. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine von der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte abhängige, betraglich begrenzte Entfernungspauschale anzusetzen; ein höherer Betrag kommt zur Anwendung, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 dEStG).

Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten. Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fah...

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