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SWK 3, 20. Jänner 2011, Seite 71

Die Landwirtepauschalierung für die Jahre 2011 bis 2015

Ein Überblick über die wesentlichen Änderungen

Martin Jilch und Peter Kaluza

Für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe erfolgte (auch) im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2011keine Angleichung der Buchführungsgrenzen an jene für Gewerbebetriebe; ebenso wurde die Anpassung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte (Hauptfeststellung) an die aktuellen Ertragsverhältnisseerneut verschoben, und zwar auf den . In der neuen Pauschalierungsverordnungfür nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte finden sich aber wesentliche Änderungen, die im folgenden Beitrag behandelt werden.

1. Anwendungsbereich

Für Betriebe, die weder zur Buchführung verpflichtet sind noch freiwillig Bücher führen, besteht aufgrund einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen gem. § 17 EStG auch für die Jahre 2011 bis 2015 die Möglichkeit zur pauschalierten Gewinnermittlung (Vollpauschalierung bzw. Teilpauschalierung). Diese Verordnung konnte erst nach Beschluss des BBG 2011 im Parlament endgültig formuliert werden, weil im zur Begutachtung versandten Ministerialentwurf noch die Änderung von § 125 BAO (wie für Gewerbebetriebe gem. 189 UGB: Umsatzgrenze 700.000 Euro, Entfall einer Einheitswertgrenze) enthalten war, die aber letztlich nicht beschlossen wurde. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - ohne besondere R...

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