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Verfahren: Verjährung
• Verzögerungen im Rechtsmittelverfahren über die V e r j ä h r u n g hinaus stehen gemäß § 209a Abs. 1 BAO einer Berufungsentscheidung nicht im Wege. Dies gilt auch für die absolute Verjährung. (§ 209 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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