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SWK 29, 10. Oktober 2011, Seite 969

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zutritt eines Arbeitsgesellschafters

UmS 178/29/11: A soll zum der XY-OG, die als Freiberuflergesellschaft ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, als Arbeitsgesellschafter zutreten. Zum Stichtag soll weder eine Bilanz noch eine Zusammenschlussbilanz erstellt werden. Kommt es durch den Zutritt für die XY-OG zu einer Gewinnverwirklichung im Sinne des § 24 Abs. 7 EStG?

Antwort: Nein. Der Zutritt eines reinen Arbeitsgesellschafters zu einer bestehenden Mitunternehmerschaft ist zwar grundsätzlich ein Anwendungsfall des Art. IV UmgrStG, bei dem es jedoch zu keiner Änderung der Substanzbeteiligungsverhältnisse kommt. Wird keine Bilanz und eine davon abgeleitete Zusammenschlussbilanz erstellt, fehlt es an einer Anwendungsvoraussetzung für Art. IV UmgrStG. Da diesfalls jedoch keine Verschiebung von stillen Reserven bzw. Steuerlasten möglich ist, führt dies nicht zur Gewinnverwirklichung i. S. d. § 24 Abs. 7 EStG bzw. § 24 Abs. 2 UmgrStG (Rz. 1390 UmgrStR). Nimmt der Arbeitsgesellschafter an den mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelten Gewinnen teil, die aus in Vorjahren angearbeiteten Leistungen stammen, ist darin keine Verschiebung von stillen Reserven bzw. Steuerlasten zu sehen, sondern daraus ergibt sich lediglich eine Frage der vereinbarten bzw. angemessenen Gewinnver...

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