Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2011, Seite 176

Einige Gedanken zur Einführung einer Vermögensteuer

Ein Beitrag zu einer objektiven Diskussion

Gerald Moser

Politisch wird eine Vermögensteuer heftig und kontrovers diskutiert.Konkrete inhaltliche und sachliche Substanz findet sich in der öffentlichen Diskussion leider oftmals wenig. Angeblich sollen "Häuselbauer" und der "Mittelstand" nicht betroffen sein, auch "Betriebsvermögen" unter dem Gesichtspunkt der Schaffung von Arbeitsplätzen scheint tabu zu sein. Die Frage ist dann letztlich, welches "Vermögen" mit welchem Bewertungsmaßstab und welchen Freibeträgen der Steuer unterliegen soll und ob überhaupt noch ein nennenswertes Aufkommen generiert werden kann.

1. Historische Entwicklung

Die Vermögensteuer ist im österreichischen Steuerrecht nicht neu: Bis 1993 wurde eine Vermögensteuer für natürliche Personen mit 1 % der Bemessungsgrundlage (Rohvermögen gekürzt um Schulden und Lasten) erhoben. Die Steuer war als Personensteuer auch teilweise nach dem Grundsatz der Haushaltsbesteuerung zu ermitteln. Für Kapitalgesellschaften war das sogenannte Erbschaftssteueräquivalent mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage konzipiert. Anknüpfung für die Bewertung waren die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes. Die Freibeträge wurden jahrelang nicht erhöht und waren somit wesentlich zu gering. Besteuert wurde nicht der tatsächliche...

Daten werden geladen...