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SWK 10, 1. April 2011, Seite 17

Werbungskosten: Pflichtbeiträge

Das Gesetz versteht unter Pflichtbeiträgen jene, die aufgrund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessenvertretungen zu entrichten sind. - (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)

(, 0207)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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