Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2011, Seite 54

Ersatzfreiheitsstrafe

Die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters sind nur bei der Bemessung der Geldstrafe, nicht aber bei jener der Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend. - (§ 161 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...