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SWK 30, 20. Oktober 2011, Seite R 54
Familienbeihilfe: Rückzahlung
S. R 54• Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat gemäß § 26 Abs. 1 FLAG die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. - (§ 26 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)
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