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Führung von Lohnkonten
• Die in § 76 EStG auferlegte Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten besteht unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer "legal" oder (etwa unter Verletzung von Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) "illegal" beschäftigt werden. - (§ 51 Abs. 1 lit. c FinStrG), (Abweisung)
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