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SWK 30, 20. Oktober 2011, Seite R 52
Nicht entnommene Gewinne
• Die Regelung des § 11a EStG 1988 (nicht entnommene Gewinne) muss sich für die gezielte Eigenkapitalentziehung nach § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG als schädlich erweisen. - (§ 11a EStG 1988), (Abweisung)
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